Sie habe ihm gesagt, dass sie schauen werde, ob sie jemanden finde, der das machen könne und sie habe mit ihrem Ex-Freund R.________ darüber gesprochen (vgl. p. 395 Z. 319 ff.; siehe zum Telefonat zwischen der Beschuldigten und R.________ im Detail nachstehend «Rolle der Beschuldigten»). Herr A.________ habe gewusst, dass sie R.________ angerufen habe. Sie habe ihm die Telefonverbindung zeigen müssen (p. 396 Z. 355 f.).