___] Handy gewesen, welche beweisen würden, dass er jemanden beauftragt habe (pag. 286 Z. 218 ff.; 294 Z. 145 f.; 909 Z. 23 ff.). E.________ hat dies zweimal bestätigt (pag. 399 Z. 545; 428 Z. 228). Sie gab jedoch auch verschiedentlich zu Protokoll, der Beschuldigte habe diesen Chat löschen wollen, weil er gegenüber L.________ über den andauernden Kontakt mit ihr gelogen habe und er verhindern wollte, dass sie L.________ diesbezüglich Beweise vorlegen konnte (vide pag. 393 Z. 219 ff.; 426 Z. 153 ff.; pag. 1198 Z. 10 ff). Auch der Beschuldigte behauptete, es sei bei diesem Chat um seine Frauengeschichten bzw. im konkreten um L.________ gegangen (pag. 360 Z. 148 ff.; 1212 Z. 13 ff.