Angesichts der Erstellung am 15. Februar 2021, damit nur einen Tag nachdem die Privatklägerin von ihrer Schwangerschaft erfuhr und dem Beschuldigten davon erzählte, ging es primär um den Informationsaustausch unter den drei Frauen. Bereits aufgrund der blossen Dauer des Chats von zwei Tagen kann eine darüber beabsichtigte Manipulation der anderen beiden Frauen ausgeschlossen werden. Eine solche ist im Übrigen auch nicht aus den geschriebenen Nachrichten erkennbar. Dem Chat ist zu entnehmen,