Sie [Frau L.________] habe ihr oft Fotos geschickt, als sie mit dem Beschuldigten zusammen gewesen sei oder davon, was er geschrieben und wann er angerufen habe. Sie [E.________] habe ihm das zeigen und vorhalten wollen. Sie habe natürlich auch viele Beweise aus dem Chat mit Frau C.________ gehabt. Das habe dem Beschuldigten nicht gepasst (pag. 1198 Z. 10 ff.). Die dargelegten Aussagen zeigen auf, wie E.________ in oberer Instanz zwar zunächst versuchte, den Vorfall der häuslichen Gewalt teilweise zu beschönigen, überwiegend – bis auf die Kopfnuss – hat sie ihre früheren Aussagen in Bezug auf