19 Anlässlich der zweiten polizeilichen Einvernahme konkretisierte die Straf- und Zivilklägerin, dass die Beschuldigte am Telefon gesagt habe, sie solle auf sich aufpassen. Der Beschuldigte habe zwei Typen organisiert. Diese sollten dafür sorgen, dass sie ihr Kind verliere (p. 294 Z. 139 ff.).