Der Auslöser sei gewesen, dass sie Beweise oder WhatsApp-Nachrichten auf ihrem Handy gehabt habe, die beweisen würden, dass er jemanden beauftragt habe, ihr dies anzutun. Die Beschuldigte habe ihr gesagt, dass sie zur Polizei gehen solle, um dies zu melden. Sie habe aber gemeint, dass es doch besser sei, wenn die Beschuldigte die Beweise vorbringen würde (p. 286 Z. 218 ff.). Die Beschuldigte habe ihr auch gesagt, dass sie gegenüber dem Beschuldigten erst so getan habe, als stünde sie auf seiner Seite, um an Infos zu gelangen.