(p. 285 Z. 190 ff.). Ein paar Tage später habe die Beschuldigte sie dann angerufen und ihr gesagt, dass der Beschuldigte jemanden beauftragt habe, der machen solle, dass sie ihr Kind verliere. Die Beschuldigte habe ihr ihre Adresse angeben können und ihr auch gesagt, dass schon jemand auf ihrem Balkon gewesen sei (p. 285 f. Z. 207 ff.; p. 286 Z. 212 ff.). Weiter habe die Beschuldigte ihr gesagt, dass sie den Beschuldigten wegen häuslicher Gewalt angezeigt habe. Der Auslöser sei gewesen, dass sie Beweise oder WhatsApp-Nachrichten auf ihrem Handy gehabt habe, die beweisen würden, dass er jemanden beauftragt habe, ihr dies anzutun.