Sie wurde an ihrem damaligen Wohndomizil von zwei Männern aufgesucht und mittels eines perfiden Tricks (die Täter gaben sich als Paketlieferdienst aus, wobei nach Aussage der Privatklägerin zumindest einer eine Jacke mit dem Aufdruck «die Post» trug, pag. 284 Z. 118 f.) aus der Wohnung gelockt, um dann von einem der ihr unbekannten Männern brutal zusammengeschlagen zu werden. Bereits das Vortäuschen als Paketlieferdienstmitarbeiter tätig zu sein, weist nach Ansicht der Kammer auf einen gewissen Kenntnisstand der Täterschaft hin, zumal die Privatklägerin durch ihre Arbeit in den Sozialen Medien für sog. «Promo-Jobs» wohl viele Pakete erhielt (pag. 304 Z. 594 ff. und 601 ff.