Einer der Männer packte die Straf- und Zivilklägerin dabei am Oberarm und hielt ihr, als sie sich befreien wollte, ein Elektroschockgerät an den Bauch. Infolgedessen zerrte er sie zum Kellereingang, schlug ihr mindestens einmal mit der Faust ins Gesicht und traktierte mit zahlreichen Fusstritten ihren Oberkörper, namentlich ihren Brustkorb, ihren Bauch, ihren Rücken und ihre Flanken, wie auch ihr Gesicht, wobei letzteres eher zufällig geschah, während der Mann wiederholt gezielt versuchte, den Bauch der Straf- und Zivilklägerin zu treffen. Erst als der unbekannte Täter das Blut am Boden sah und daraufhin die Feststellung «es ist weg» äusserte, liess er von der Straf- und Zivilklägerin ab.