Es bleibe aber anzumerken, dass es durch Fusstritte gegen den Kopf oder den Rumpf grundsätzlich zu gravierenden Verletzungen kommen könnte, wie beispielsweise Knochenbrüche, Blutungen im Schädelinneren oder Organverletzungen. Durch Gewalteinwirkungen gegen den Bauch einer schwangeren Frau könne es auch zu gravierenden Folgen für die bestehende Schwangerschaft respektive den Fötus, wie beispielsweise Ablösung des Mutterkuchens, Blutungen, Blasensprung bis hin zum Fruchttod, kommen. Derartige Komplikationen können auch mit einer zeitlichen Verzögerung auftreten, sodass der weitere Schwangerschaftsverlauf der Straf- und Zivilklägerin abzuwarten sei (p. 278).