Hinsichtlich der aus dem Überfall resultierenden Verletzungen liegen zusätzlich zu den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin der Rapport Forensik vom 10.01.2022 inkl. Material- / Spurenverzeichnis und Fotos der Geschädigten (p. 239 ff.), das rechtsmedizinische Gutachten zur körperlichen Untersuchung vom 20.07.2021 (p. 273 ff.), der provisorische Austrittsbericht der Chirurgie G.________ vom 17.07.2021 (p. 799 f.) der Austrittsbericht der Frauenklinik G.________ vom 22.07.2021 (p. 797 f.) und der Verlegungsbericht der Frauenklinik G.________ vom 24.08.2021 (p. 795 f.) als objektive Beweismittel vor, auf die des Weiteren abgestellt werden kann.