- am 23. August 2021 beantragte E.________ die Sistierung des Verfahrens wegen häuslicher Gewalt (Verfügung vom 23. August 2021, amtliche Akten EO 21 5048), welches mit Verfügung vom 28. Februar 2022 schliesslich eingestellt wurde (Verfügung vom 28. Februar 2022, amtliche Akten EO 21 5048). - am 27. August 2021 wurde der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen (pag. 84 ff.). - am 11. September 2021 kam es zum Eheschluss zwischen dem Beschuldigten und E.________ (pag. 843). 8.5.2 Würdigung in Bezug auf die Haupttat