_] zeigten sich Zeichen frischer stumpf-mechanischer Einwirkung gegen Kopf, Gesicht, Hals, Nacken, Rumpf und Extremitäten in Form von Hautrötungen, -verfärbungen, - einblutungen, und –abschürfungen. Eine Entstehung dieser Verletzungen wenige Stunden vor der Untersuchung im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung wäre denkbar. - am 13. Mai 2021 um 18:40 Uhr schrieb E.________ dem Beschuldigten die folgende Nachricht: «Aus ar Shipi ga säge» (pag. 346). - am 25. Mai 2025 erfolgte das «Warntelefon» von E.________ an die Privatklägerin (vgl. E. 8.5.3 hiernach).