Im rechtsmedizinischen Gutachten vom 19. Mai 2021 gelangte man zu folgender Beurteilung (S. 3 des Gutachtens, amtliche Akten EO 21 5048): Anlässlich der körperlichen Untersuchung von Frau J.________ [heute E.________] zeigten sich Zeichen frischer stumpf-mechanischer Einwirkung gegen Kopf, Gesicht, Hals, Nacken, Rumpf und Extremitäten in Form von Hautrötungen, -verfärbungen, - einblutungen, und –abschürfungen.