durch den Beschuldigten bestätigt haben wollte (Nachricht der Privatklägerin an den Beschuldigten vom 12. Mai 2021 um 08:17 Uhr, pag. 811). - ca. Ende April / Anfang Mai 2021 kam es zum letzten Treffen zwischen dem Beschuldigten und L.________ (pag. 467 Z. 136 f.). - am 12. Mai 2021 erfuhr E.________, dass der Beschuldigte wieder mit L.________ in Kontakt stand bzw. sie (erneut) mit dieser betrog (Einvernahme E.________ vom 13. Mai 2021 Z. 35 f., amtliche Akten EO 21 5048; pag. 1193 Z. 4 ff.). Daraufhin ereignete sich noch am selben Tag ein Streit zwischen dem Beschuldigten und E.___