Namentlich, dass die Privatklägerin am 16. Juli 2021 bei sich zuhause von einer unbekannten Täterschaft unter Vortäuschung einer Lieferung aus der Wohnung gelockt, im Kellereingang des Mehrfamilienhauses zusammengeschlagen wurde und als Folge die in der Anklageschrift aufgeführten Verletzungen davontrug. Der Beschuldigte bestreitet demgegenüber weiterhin, in der Zeit zwischen dem 13. Mai 2021 und dem 16. Juli 2021 die beiden unbekannten Männer angeheuert und beauftragt zu haben, die von ihm schwangere Privatklägerin zusammenzuschlagen, damit diese ihren Fötus verliert. 8.5 Würdigung der Kammer 8.5.1 Eckdaten