Sollte das urteilende Gericht zum Schluss kommen, dass die Geschädigte eine schwere Körperverletzung erlitten hat, insbesondere der Übergriff nachhaltige negative Auswirkungen auf die geistige Gesundheit der Geschädigten hatte, ist der Beschuldigte wegen Anstiftung zu vollendeter schwerer Körperverletzung zu beurteilen. […]