Glücklicherweise wurde die Geschädigte weder lebensbedrohlich verletzt, noch deren Körper, ein wichtiges Organ oder Glied der Geschädigten verstümmelt oder ein wichtiges Organ oder Glied unbrauchbar gemacht, die Geschädigte bleibend arbeitsunfähig, gebrechlich oder geisteskrank gemacht, das Gesicht der Geschädigten arg und bleibend entstellt, so dass es lediglich bei einer Anstiftung zu einer versuchten schweren Körperverletzung blieb.