8. Anstiftung zu versuchtem strafbarem Schwangerschaftsabbruch und Anstiftung zu versuchter schwerer Körperverletzung (AKS Ziff. I.A.1.) 8.1 Vorbemerkung Den nachfolgenden Ausführungen wird vorweggenommen, dass die von der Vorinstanz vorgenommene Beweiswürdigung überzeugend ausgefallen ist. Es rechtfertigt sich daher ihre Erwägungen zu übernehmen, grosszügig wiederzugeben und – soweit angezeigt – punktuell durch abweichende Einschätzungen oder eigene Überlegungen der Kammer zu ergänzen. 8.2 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziff.