anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurde dies mit Beschluss der Kammer bekräftigt. Den Beschuldigten betreffend sind mit Blick auf den Umfang der Berufungen die Festsetzung der amtlichen Entschädigungen von Fürsprecherin B.________ und Fürsprecherin D.________ (jeweils mit Ausnahme der Rück- und Nachzahlungspflicht, Bst. C Ziff. 1 und 4 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie die Einziehungen des Laptops ASUS weiss inkl. Ladekabel und des USB-Sticks Hama zur Vernichtung (Bst. E Ziff. 1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) in Rechtskraft erwachsen. Das iPhone 11