3.2 zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen und zu den oberinstanzlichen Parteikosten der Privatklägerin gemäss Kostennoten. 4. Ad Zivilklage: 4.1 A.________ sei zu verurteilen zur Bezahlung von CHF 15'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit 16. Juli 2021 an die Privatklägerin. 4.2 Die Zivilklage der Privatklägerin gegen A.________ betreffend Schadenersatz sei dem Grundsatz nach gutzuheissen und im Übrigen auf den Zivilweg zu verweisen. 4.3 Es sei festzustellen, dass die Mehrforderung auf dem Zivilweg ausdrücklich vorbehalten wurde.