3. Die Kantonspolizei Bern, Fachbereich Digitale Forensik (FDF), wird nach Eintritt der Rechtskraft mit der Löschung der beim FDF gespeicherten elektronischen Daten beauftragt. II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der Anstiftung zu versuchtem strafbarem Schwangerschaftsabbruch, begangen in der Zeit zwischen dem 13.05.2021 und dem 16.07.2021, vermutungsweise in G.________ (Ortschaft), zum Nachteil von C.________ und ihrem ungeborenen Kind;