2. Die auf A.________ entfallenden Verfahrenskosten erster und oberer Instanz seien vom Kanton Bern zu tragen. 3. Es sei A.________ eine Genugtuung von CHF 8'000.00 für die ausgestandene Untersuchungshaft und die Hausdurchsuchung zuzusprechen. 4. Es sei die Entschädigung für die amtliche Verteidigung festzusetzen. 5. Im Weiteren sei die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände an A.________ zu verfügen, der Laptop ASUS erst nach Löschung der Videos mit harter Pornografie und Gewaltdarstellungen. II. Widerrufsverfahren 1. Das Widerrufsverfahren sei einzustellen.