6 Der Antrag der Privatklägerin um Ausschluss der Öffentlichkeit wurde mit Verfügung vom 5. April 2024 in Bezug auf die Befragung der Privatklägerin für das allgemeine Publikum gutgeheissen. Soweit weitergehend (akkreditierte Medienvertreter, restliche Verhandlung) wurde der Antrag abgewiesen (pag. 1145 ff.). Mit Verfügung vom 20. August 2024 hiess die Verfahrensleitung schliesslich auch das Gesuch der Privatklägerin um Vermeidung der Konfrontation mit dem Beschuldigten gut (pag. 1157 f.).