4. Oberinstanzliche Opferschutzmassnahmen Mit Schreiben vom 11. Januar 2024 beantragte die Privatklägerin die Vermeidung der Konfrontation mit dem Beschuldigten, die Dispensation von der Verhandlung mit Ausnahme der eigenen Einvernahme und den Ausschluss der Öffentlichkeit mit Ausnahme der Urteilseröffnung. Sie ersuchte weiter um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege (pag. 1094 ff.).