Fürsprecherin B.________ reichte mit Schreiben vom 22. Oktober 2024 einen Arbeitsvertrag des Beschuldigten vom 14. August 2023 (Arbeitsbeginn 1. September 2023) sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (Geburt drittes Kind des Beschuldigten mit E.________) ein (pag. 1181 ff.). Mit Verfügung vom 23. Oktober 2024 erkannte die Verfahrensleitung die Eingaben antragsgemäss zu den Akten (pag. 1186 f.). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 16. Dezember 2024, pag.