2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil meldeten A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Fürsprecherin B.________, am 17. Juli 2023 (pag. 974) und die Staatsanwaltschaft am 19. Juli 2023 (pag. 986) fristgerecht die Berufung an. Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 24. November 2023 und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 1060 f.). Am 13. Dezember 2023 reichte der Beschuldigte form- und fristgerecht seine Berufungserklärung ein (pag. 1078 ff.).