C. Amtliche Entschädigungen 1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecherin B.________ werden wie folgt bestimmt: […] Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecherin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 16'357.15. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecherin B.________ die Differenz von CHF 3'910.05 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).