1. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 07.05.2019 für einen Strafteil von 18 Monaten Freiheitsstrafe gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert (Art. 46 Abs. 2 StGB). 2 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. B. E.________ E.________ wird freigesprochen: