1. Zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten. Die Untersuchungshaft von 39 Tagen wird im Umfang von 39 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 14’025.00 und Auslagen (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und Kosten für die unentgeltliche Rechtsvertretung der Privatklägerschaft) von CHF 1'665.70, insgesamt bestimmt auf CHF 15'690.70. […] III.