1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Fünferbesetzung; nachfolgend: Vorinstanz) fällte am 13. Juli 2023 folgendes Urteil (pag. 964 ff.; Hervorhebungen im Original): A. A.________ I. A.________ wird freigesprochen: von den Anschuldigungen der Pornografie und der Gewaltdarstellungen, beides angeblich begangen in der Zeit zwischen 05.02.2014 bis 22.07.2021 an einem unbekannten Ort; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: