13. Zur Bezahlung von CHF 1'000.00 Schadenersatz an den Straf- und Zivilkläger O.________. Im Weiteren wird entschieden: 14. Die Schadenersatzklage der Straf- und Zivilklägerin C.________ AG wird auf den Zivilweg verwiesen. 15. Die Schadenersatzklage der Straf- und Zivilklägerin D.________ AG wird auf den Zivilweg verwiesen. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht zurück in den Strafvollzug. 2. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet.