Der Kanton Bern hat Fürsprecherin CM.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ die Entschädigung von CHF 4'784.25 bereits ausgerichtet. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecherin CM.________ die Differenz von CHF 1'136.25 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.___