73 merkungen Anlass. Entsprechend der Dauer der Berufungsverhandlung vom 5. Juni 2024 und der mündlichen Urteilsbegründung vom 6. Juni 2024 wird der geltend gemachte Aufwand 2024 um drei Stunden ergänzt. Sodann werden für beide Tage jeweils Reisezuschläge von CHF 75.00 addiert. Demnach entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 7'065.60.