Für das oberinstanzliche Verfahren macht Rechtsanwalt B.________ mit Honorarnote vom 5. Juni 2024 (pag. 2260 ff.) für seine Leistungen im Jahr 2023 einen Zeitaufwand von 17 Stunden 15 Minuten, Auslagen von CHF 132.00, Reisekosten von CHF 44.80 und CHF 279.25 MwSt geltend. Für die Leistungen im Jahr 2024 werden ein Zeitaufwand von 9 Stunden und 35 Minuten (exkl. Teilnahme an der Berufungsverhandlung und der mündlichen Urteilseröffnung), Auslagen von CHF 44.00, Reisekosten von CHF 212.80 und CHF 123.20 MwSt geltend. Der geltend gemachte Aufwand erscheint der Kammer als angemessen und gibt zu keinen Be-