Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 13'999.50. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von insgesamt CHF 3'096.35 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 35.2 Oberinstanzliches Verfahren Für das oberinstanzliche Verfahren macht Rechtsanwalt B._