Auf das Honorar von Fürsprecherin CM.________, welches von der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland mit Verfügung vom 26. April 2022 definitiv festgesetzt wurde, ist nicht zurückzukommen. Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecherin CM.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten (25. August 2021 bis 26. April 2022) mit CHF 4'784.25. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecherin CM.