_ liegen schriftliche Vereinbarungen vor (pag. 337 resp. pag. 675), wobei der jeweils geltend gemachte Schadenersatz der Deliktssumme, d.h. den dem Beschuldigten gewährten Darlehen, entspricht. Diese Zivilklagen sind ohne Weiteres gutzuheissen. Auch die Zivilklage der U.________ AG betreffend liegt eine Art Schuldanerkennung in Form des Meldescheins vor (pag. 801). Diese Forderung betreffend könnten höchstens die einzelnen Beherbergungsleistungen substantiiert bestritten werden, was seitens der Verteidigung vor oberer Instanz nicht gemacht wurde.