Folglich ist die Legitimation der T.________ GmbH zu bejahen. 32.3 Materielles 32.3.1 Zivilklagen V.________/O.________ Nachdem die Verteidigung vorinstanzlich den Zuspruch dieser Zivilklagen beantragt hat, was sinngemäss sogar ein Abstand sein kann, stellt sich die Frage der Zulässigkeit des diesbezüglichen Berufungsantrages auf Verweisung der Klagen auf den Zivilweg. Die Frage kann vorliegend insoweit dahingestellt bleiben, als