CHF 8'022.00 bezahlt und BG.________ ihre Forderung gegen Unbekannt in Höhe von CHF 8'022.00, die aus einem betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Bancomat) entstanden ist und wogegen im Mai 2021 Strafanzeige erstattet wurde, an die Bank abtritt (pag. 1435). Auch diese Forderung kann nicht im Adhäsionsprozess geltend gemacht werden und ist folglich auf den Zivilweg zu verweisen. 32.2.3 Legitimation der T.________ GmbH Zu diskutieren ist, inwiefern die Aktivlegitimation bzw. direkte Schädigung der T.________ GmbH wirklich erstellt ist, da im Formular Strafantrag/Privatklage als geschädigt das T.