Vorliegend stellt sich aber wieder die Frage der direkten Schädigung der C.________ AG (etwas mehr bei den Gutschriften an die Kunden, die offenbar zuvor bspw. die Kartenersatzgebühren belastet erhielten; etwas weniger beim Aufwand der C.________ selber für die Aufdeckung der Delikte). Zudem wurden bisher die geltend gemachten Beträge nicht aufge-