2246). Begründend wurde vorgebracht, die Beurteilung der Zivilklagen würde den Rahmen des vorliegenden Verfahrens sprengen. Die Beträge seien manchmal geschätzt, nur teilweise klar und würden mitunter auf Angaben aus nicht parteiöffentlichen Einvernahmen beruhen (pag. 2247). 32.2 Formelles 32.2.1 Legitimation der C.________ AG Die C.________ AG machte mit Strafantrag vom 29. März 2021 (pag. 190 ff.) sowie retourniertem Formular vom 27. Juli 2022 (pag. 1472) zuletzt eine Zivilforderung in der Höhe von CHF 15'497.20 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 28. Oktober 2020 geltend.