1 und 2 SIS-Verordnung- Grenze erfüllt, besteht eine Pflicht zur Ausschreibung im SIS (BGE 146 IV 172 E. 3.2.2). Die Ausschreibung im SIS zieht für die Dauer der Landesverweisung ein Verbot der Einreise in die Schweiz sowie ein Einreiseverbot für den ganzen Schen- gen-Raum nach sich (BGE 146 IV 172 E. 3.2.3). 30.2 Subsumtion Der Beschuldigte ist somalischer Staatsangehöriger und gilt damit als Drittstaatsangehöriger im Sinn von Art. 3 lit. d SIS-II-Verordnung.