66b Abs. 2 StGB). Ein solcher Wiederholungsfall liegt nur vor, wenn die Landesverweisung in einem erneuten Urteil eines Schweizer Strafgerichts angeordnet wird. 29.2 In concreto Mit Urteilen des Obergerichts SK 18 342 vom 19. Februar 2019 sowie SK 19 243 vom 23. Oktober 2019 wurde gegen den Beschuldigten jeweils eine Landesverweisung von 5 Jahren ausgesprochen. Die Katalogtaten, die vorliegend zum Landesverweis führen, erfolgten im Zeitraum, in welchem die ausgesprochenen Landesverweisungen noch wirksam waren. Durch die erneute Verurteilung aufgrund einer Katalogtat i.S.v. Art. 66a Abs. 1 lit.