Dass dem Beschuldigten in seinem Heimatland berufliche Möglichkeiten offen stehen würden, ergibt sich ebenfalls aus seinen eigenen Aussagen. So machte er geltend, seine Familie habe ihm Investitionsmöglichkeiten zurückgelassen bzw. überlassen, welche er nach seiner Rückkehr verfolgen könnte (pag. 1719).