Er zeige hinsichtlich seiner Gesundheit wenig Einsicht und Motivation, Veränderungsprozesse anzustreben. Mit Blick auf die Ausführungen im Vollzugsbericht ist erkennbar, dass der Beschuldigte zwar durchaus den Gesundheitsdienst und Arztvisiten beanspruchte. Indes scheint sich das Muster, wonach es primär um die Bedürfnisse des Beschuldigten, namentlich das Erwirken einer Attestierung der Arbeitsunfähigkeit, geht, nahtlos fortzusetzen. Auch scheint seine Bereitschaft zur Kooperation zwecks effektiver Behandlung seiner gesundheitlichen Beschwerden weiterhin mangelhaft.