Auch gegenüber seinen Opfern sprach er sich mehrfach abfällig und verachtend aus. Das Aussageverhalten des Beschuldigten kann während des Verfahrens als provokativ umschrieben werden. Mit seinen Fantasieaussagen über den Geheimdienst etc. machte er sich über den Schweizer Rechtsstaat geradezu lustig (vgl. auch pag. 272). Darin manifestiert er jeglichen fehlenden Respekt vor der geltenden Rechtsordnung und gegenüber seinen Mitmenschen.