Anlässlich der damaligen oberinstanzlichen Hauptverhandlung habe der Beschuldigte erneut seinen fehlenden Respekt vor der geltenden Rechtsordnung und den Personen, welche diese repräsentieren, manifestiert. Er habe sich gegenüber der Übersetzerin äusserst respektlos verhalten, die Staatsanwältin als «Schlampe» und den Präsidenten der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern betreffend das Urteil SK 18 342 vom 19. Februar 2019 als «son of a bitch» bezeichnet (amtliche Akten BVD pag. 914).