Die Delinquenz zieht sich wie ein roter Faden durch die Anwesenheit des Beschuldigten in der Schweiz. Sodann wurde das Verhalten des Beschuldigten gegenüber den Behörden und der Justiz bereits in den aktenkundigen Urteilen thematisiert. Die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern erwog im Urteil SK 19 243 vom 23. Oktober 2019, der Beschuldigte verfüge über eine erhebliche Anspruchshaltung gegenüber sämt-