Weiter ist der Beschuldigte ledig, kinderlos und verfügt über keine nahen Familienangehörigen in der Schweiz. Auch im Vollzugsbericht der JVA Thorberg vom 22. Mai 2024 wird dargelegt, der Beschuldige nutze die Möglichkeit der Bildtelefonie nicht, habe bisher keine Besucherinnen oder Besucher registriert und gestalte seine Freizeit zurückgezogen auf seiner Zelle (pag. 2203). Im Einklang mit der Vorinstanz ist festzuhalten, dass weder ein soziales Umfeld noch familiäre Verhältnisse vorliegen, welche für einen Härtefall sprechen würden.